Satzung / Beitragsordnung

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins

Der Verein führt den Namen Förderverein der Mozartschule Neuhausen a.d.F.. Der Verein führt nach Eintragung im Vereinsregister den Zusatz „e.V.“.

Er hat seinen Sitz in Neuhausen auf den Fildern.

Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck des Vereins

2.1. Zweck des Vereins ist die ideelle und finanzielle Förderung der Mozartschule.

2.2. Dies betrifft Leistungen, die nicht oder nicht vollständig durch die Schule, den Schulträger oder das Land Baden-Württemberg finanziert werden können.

2.3. Dieses wird insbesondere verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln aller Art, sei es durch Beiträge, Spenden oder durch die Durchführung von Veranstaltungen, die geeignet sind, dem geförderten Zweck zu dienen.

2.4. Der Förderverein trägt zum angemessenen Bild der Schule in der Öffentlichkeit bei. Er fördert die Bindung zwischen Schülern, Eltern, Lehrern und Freunden der Grundschule – im Sinne einer Schulgemeinschaft. Die soziale Entwicklung der SchülerInnen sowie das schulische Leben werden unterstützt.

2.5. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

2.6. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

2.7. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Eine Zuwendung an Vereinsmitglieder ist ausgeschlossen. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begüns­tigt werden. Die Ausübung von Vereinsämtern nach der Satzung geschieht ehrenamtlich.

§ 3 Mitgliedschaft

3.1. Mitglied des Fördervereins kann jede natürliche oder juristische Person werden, die bereit ist, Ziele und Zwecke des Vereins anzuerkennen, zu fördern und zu unterstützen.

3.2. Über den schriftlich zu stellenden Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand; die Ablehnung eines Aufnahmeantrags bedarf keiner Begründung. Für Minderjährige muss die schriftliche Zustimmungserklärung der/des gesetzlichen Vertreter/s vorgelegt werden.

3.3. Die Mitgliedschaft im Förderverein erlischt durch Kündigung, Tod, Ausschluss, Erlöschen der Rechtsfähigkeit bei juristischen Personen oder Auflösung des Vereins.

3.4. Die Kündigungserklärung ist dem Vorstand schriftlich zu erklären. Sie ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Dreimonatsfrist zulässig.

3.5. Ein Ausschluss kann erfolgen, wenn ein Mitglied dem Ansehen des Vereins schadet, die Beiträge nicht entrichtet oder den Vereinszwecken zuwider handelt. Der Ausschluss eines Mitglieds wird vom Vorstand ausgesprochen.

3.6. Personen, die in besonderem Maße Verdienste für den Verein erworben haben, können von der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Sie sind beitragsfrei.

§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder

4.1. Jedes Mitglied hat Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.

4.2. Alle Mitglieder sind verpflichtet, die Ziele des Vereins nach besten Kräften zu unterstützen und zu fördern.

§ 5 Beiträge, Spenden

5.1. Die Mitglieder haben einen Jahresbeitrag zu entrichten, dessen Höhe in der Beitragsordnung geregelt ist. Über die Beitragsordnung wird in der Mitgliederversammlung abgestimmt.

5.2. Der Verein ruft Eltern, Firmen, Institutionen und andere an der Förderung der Schule interessierte Personen und Einrichtungen zu Stiftungen und Spenden auf.

§ 6 Vereinsorgane

Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

§ 7 Vorstand

7.1. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dessen Stellvertreter, dem Kassenwart, dem Schriftführer und bis zu vier Beisitzern.

7.2. Sie werden von der Mitgliederversammlung jeweils auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er bleibt jedoch solange im Amt, bis die Mitgliederversammlung einen neuen Vorstand gewählt hat. Die Wiederwahl ist möglich. Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus dem Vorstand aus, so sind die verbleibenden Mitglieder des Vorstands berechtigt, ein Mitglied des Vereins bis zur Wahl des Nachfolgers durch die Mitgliederversammlung in den Vorstand zu wählen.

7.3. Der Vorsitzende und dessen Stellvertreter bilden den geschäftsführenden Vorstand im Sinne von § 26 BGB. Sie sind jeweils einzeln vertretungsberechtigt .Der geschäftsführende Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht einem anderen Organ des Vereins übertragen sind. Er hat vor allem folgende Aufgaben: Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung, Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung, Erstellung des Jahresberichts für die Mitgliederversammlung.

7.4. Der Vorsitzende beruft den Vorstand ein.

7.5. Der Vorsitzende, im Fall seiner Verhinderung der Stellvertreter, leitet die Sitzungen des Vorstands.

7.6. Der Kassenwart verwaltet die Vereinskasse und führt über Einnahmen und Ausgaben Buch. Er leistet Zahlungen für den Verein auf Anweisung des Vorstands. In der Mitgliederversammlung ist jährlich ein Kassenbericht zu erstatten.

§ 8 Mitgliederversammlung

8.1. Die Mitgliederversammlung ist jährlich vom Vorstand unter Einhaltung einer Einladungsfrist von mindestens 2 Wochen durch Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Gemeinde Neuhausen a.d.F. einzuberufen. Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen.  Anträge sind schriftlich eine Woche vor der Mitgliederversammlung beim Vorsitzenden einzureichen.

8.2. Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind insbesondere:

  • Entgegennahme des Jahresberichts des Vorsitzenden
  • Entgegennahme des Rechenschaftsberichts des Kassenwarts
  • Entgegennahme des Berichts der Kassenprüfer
  • Entlastung des Kassenwarts und des Vorstands
  • Entgegennahme des Haushaltsplans und dessen Bewilligung
  • Wahl des Vorstands
  • Wahl von zwei Kassenprüfern
  • Verabschiedung der Beitragsordnung
  • Beschlussfassung über die praktische und inhaltliche Arbeit des Vereins
  • Beschlussfassung über die Satzungsänderung des Vereins
  • Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins

8.3. Der Vorstand hat unverzüglich eine Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn das Vereinsinteresse es erfordert oder wenn mindestens 5% der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe fordern.

§ 9 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung

9.1. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst, sofern nicht andere Bestimmungen der Satzung eine andere Stimmenmehrheit vorschreiben. Stimmenthaltung werden bei Berechnung der einfachen Mehrheit nicht gezählt.

9.2. Die Beschlussfassung erfolgt durch Handzeichen und Auszählung.

9.3. Abstimmungen erfolgen in geheimer Stimmabgabe, wenn ein Mitglied dies beantragt.

9.4. Bei Satzungsänderungen ist auf diesen Tagesordnungspunkt  in der Tagesordnung hinzuweisen. Der Einladung sind sowohl der bisherige als auch der vorgesehene neue Text beizufügen. Für die Beschlussfassung ist eine 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder notwendig.

9.5.      Werden im Zuge des Verfahrens zur Eintragung Satzungsänderungen vom Registergericht oder Finanzamt gefordert, ist der Vorstand berechtigt entsprechende Änderungen vorzunehmen.

10 Beschlussniederlegung

10.1. Über Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, die vom jeweiligen Leiter der Sitzung und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.

11 Vereinsauflösung

11.1.  Die Auflösung des Vereins erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung, wobei 3/4 der erschienen Mitglieder für die Auflösung stimmen müssen.

11.2. Die Auflösung des Vereins muss in der Einladung und Tagesordnung zur Mitgliederversammlung angekündigt werden.

11.3. Bei der Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zwecks, fällt das Vermögen des Vereins an den Schulträger. Dieser darf das Vereinsvermögen nur für die gemeinnützigen Zwecke der Mozartschule und für die soziale Betreuung von Schülern verwenden.

 

Die Satzung wurde in der Gründungsversammlung am 30.06.2005 in Neuhausen errichtet.

Die 1.Satzungsänderung wurde lt. Vorstandsbeschluss am 19.07.2005 in Neuhausen vorgenommen.

Die 2. Satzungsänderung wurde lt. Vorstandsbeschluss am 26.11.2015 in Neuhausen vorgenommen.

 

Herunterladen der Satzung: Satzung Förderverein Mozartschule 10.2015 [75KB; PDF]
Herunterladen der Beitragsordnung: Beitragsordnung_FV_Mozartschule [55KB; PDF]